DubaLogZur Startseite

AGB

Aktueller Hinweis zur Beta

DubaLog befindet sich derzeit in einer unentgeltlichen Beta-Testphase. Mit dem Ende der Beta entsteht nicht automatisch ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn DubaLog ein kostenpflichtiges Abonnement anbietet und ein solches Abonnement abgeschlossen wird.

Bedingungen zur Nutzung von DubaLog

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer den Zugang zur Software DubaLog zur Verfügung. DubaLog ist eine webbasierte Anwendung zur Verwaltung und Dokumentation von Daten zu Pferden. Die Anwendung ermöglicht insbesondere die Erfassung und Verwaltung von Pferde-, Gesundheits-, Fütterungs-, Trainings-, Termin- und sonstigen Dokumentationsdaten sowie die gemeinsame Nutzung von Pferdeprofilen durch berechtigte Nutzer.

(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website unter https://dubalog.de/#funktionen.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie als Nutzer mit uns, Julia Weber, DubaLog, Im Hörnchen 12, 51429 Bergisch Gladbach als Anbieter zur Nutzung unserer Plattform abschließen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung von DubaLog auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar.

(2) Durch die Registrierung für DubaLog, entweder unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts oder über ein Google-Konto, gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Bestätigungs-E-Mail des Anbieters oder durch die Freischaltung des Nutzerkontos.

(3) Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung eines Nutzerkontos besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Zahlungsbedingungen/ Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter „Preise“ https://dubalog.de/preise aufgeführten Paketpreise zu dem dort beschriebenen Funktionsumfang und den dort angebotenen Konditionen.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Zahlung erfolgt über den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsdienstleister und die dort angebotenen Zahlungsmethoden.

(4) Das vereinbarte Entgelt ist nach Ablauf einer gegebenenfalls angebotenen kostenlosen Testphase im Voraus fällig.

(5) Kann ein fälliger Betrag nicht eingezogen werden oder wird eine Zahlung zurückbelastet, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zu DubaLog bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zu sperren.

(6) Die Teilnahme an einer vom Anbieter angebotenen Beta-Testphase ist unentgeltlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mit dem Ende der Beta-Testphase entsteht kein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst mit Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zustande.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für zukünftige Abrechnungszeiträume angemessen anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Nutzer mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, die bisherige und die neue Vergütung sowie die wesentlichen Gründe der Anpassung. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen. Hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) DubaLog wird als kostenpflichtiges Abonnement mit monatlichem oder jährlichem Abrechnungszeitraum angeboten. Der jeweils angebotene Funktionsumfang sowie die Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisübersicht.

(2) Das Abonnement beginnt mit der Freischaltung des Nutzerkontos bzw. der kostenpflichtigen Funktionen. Soweit eine kostenlose Testphase angeboten wird, beginnt diese mit der Freischaltung und endet nach 14 Tagen. Während der Testphase kann der Nutzer das Abonnement jederzeit kündigen.

(3) Bei Wahl eines monatlichen Abonnements läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann das monatliche Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

(4) Bei Wahl eines jährlichen Abonnements beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Freischaltung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter und kann vom Nutzer jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(5) Die Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto oder in Textform, insbesondere per E-Mail an info@dubalog.de, erfolgen.

(6) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Anbieter ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder wesentliche Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen verletzt. Soweit der Verstoß beseitigt werden kann, setzt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich eine vorherige Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes innerhalb einer angemessenen Frist voraus.

§ 6 Umfang des eingeräumten Nutzungsrechtes

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesen Nutzungsbedingungen bezeichneten Dienste und Inhalte während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die zur Nutzung überlassene Software zu vervielfältigen und/ oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Support

(1) Der Anbieter ist zu jeder Zeit um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage im deutschen Bundesland NRW) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen oder die von dem Anbieter vorab angekündigt wurden.

(2) Unabhängig davon erfolgt die Überwachung der Grundfunktionen durch den Anbieter täglich. Die Wartung ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung von DubaLog nicht mehr möglich oder erheblich eingeschränkt ist, wird der Anbieter nach Kenntniserlangung die Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung unverzüglich im Rahmen seiner betrieblichen und technischen Möglichkeiten aufnehmen. Eine Zusicherung bestimmter Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Behebungsfristen ist hiermit nicht verbunden.

§ 8 Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, einen unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der zur Verfügung gestellten Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(2) Dem Nutzer ist es zudem nicht gestattet, DubaLog mithilfe automatisierter Einrichtungen zu nutzen und/oder technische Schutzvorrichtungen zu umgehen. Er ist verpflichtet, ein starkes Passwort zu verwenden, verdächtige Aktivitäten sofort an den Anbieter zu melden und sich nach jeder Nutzung auszuloggen.

(3) Die eigenständige gewerbliche Vermarktung von DubaLog als Dienstleistung, z. B. durch Weiterverkauf von Zugängen oder als „Reseller“, ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter ist untersagt.

(4) Dem Nutzer ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Software oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren – es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG). Ebenso ist es dem Nutzer untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer verpflichtet sich hierzu, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Schutzmechanismen oder Lizenzkontrollen der Software zu umgehen.

(5) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm in DubaLog hinterlegten Daten richtig und aktuell sind. Erteilt der Nutzer anderen Personen Zugriff auf ein Pferdeprofil oder hinterlegt er Kontaktdaten Dritter im Pferdepass, über einen individuellen Link oder QR-Code, ist er dafür verantwortlich, dass er hierzu berechtigt ist.

§ 9 Folgen von Verstößen gegen die Nutzerpflichten

(1) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verstößt oder sein Verhalten rechtswidrig oder rechtsverletzend ist.

(2) Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen oder der Anbieter auf andere Weise von einem möglichen Verstoß Kenntnis erlang. Der Anbieter hat den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 10 Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen frei, die insoweit von dritter Seite gegenüber dem Anbieter wegen Verletzung der in § 8 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten des Nutzers erhoben werden. Der Nutzer ersetzt dem Anbieter alle Aufwendungen und jeden Schaden, der dem Anbieter aus einem solchen Anlass entsteht, insbesondere alle Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten. Diese umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Abmahnungen und deren Folgekosten, Gerichtsverfahren und damit verbundene Kosten, Schadensersatzforderungen, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen und Ansprüche wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Mängelhaftung/ Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft von DubaLog nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Nutzerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an dem Anbieter, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt unberührt.

(7) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(8) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, die Daten in DubaLog ordnungsgemäß zu sichern.

(9) DubaLog stellt insbesondere Dokumentations-, Organisations-, Wetter- und Empfehlungsfunktionen zu Pferden bereit. Die über DubaLog bereitgestellten Informationen und Empfehlungen, insbesondere zu Gesundheit, Fütterung, Decken, Wetter oder Training, dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Unterstützungszwecken. Sie ersetzen keine tierärztliche oder sonstige fachliche Beratung.

(10) Der Nutzer hat die über DubaLog bereitgestellten Informationen und Empfehlungen stets anhand der individuellen Situation des jeweiligen Pferdes zu prüfen. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Notfällen ist unverzüglich ein Tierarzt oder ein sonstiger geeigneter Fachbetrieb hinzuzuziehen.

(11) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in DubaLog angezeigten Informationen, Wetterdaten oder Empfehlungen für ein bestimmtes Pferd geeignet, vollständig, richtig oder aktuell sind oder zu einem bestimmten gesundheitlichen, trainingsbezogenen, fütterungsbezogenen oder sonstigen Ergebnis führen. Die Entscheidung über Maßnahmen hinsichtlich des jeweiligen Pferdes trifft der Nutzer eigenverantwortlich. Die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.

§ 12 Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Schließt der Nutzer als Verbraucher einen Vertrag über eine kostenpflichtige Lizenz, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Anbieter liefert digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden. Der Nutzer hat vor Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und der Nutzer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

(2) Die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zum Beginn der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie die Bestätigung seiner Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts werden im Bestellprozess gesondert eingeholt und dokumentiert.

§ 13 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die unter https://dubalog.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 14 Schlichtungsverfahren

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

§ 15 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Nutzer spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von einem Monat nach Empfang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§ 17 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305 b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter des Anbieters. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

© DubaLog
ImpressumDatenschutzAGBPreiseKontakt